Mit der Christianisierung der Schweiz verschwand die vorher in gewissen Gegenden praktizierte Verbrennung der Leichen. Erst im 19. Jahrhundert, als die technischen Fortschritte die Einäscherung in geschlossenen Öfen ermöglichten, setzte man sich wieder intensiv mit der Kremation auseinander.
1889 wurde im reformierten Zürich das erste Krematorium der Schweiz gebaut. In der Schweiz hat jeder Mensch – unabhängig von seiner Religionszugehörigkeit – das Recht auf eine schickliche Bestattung. Das Gebot der schicklichen Bestattung beruht auf dem Gedanken, dass auch dem toten menschlichen Körper Achtung gebührt. Aus juristischer Sicht und für die meisten christlichen Kirchen erfüllt die Feuerbestattung das Gebot der schicklichen Beerdigung. Hingegen ist bei einigen Religionsgemeinschaften, wie zum Beispiel bei den orthodoxen Juden oder den Moslems, die Einäscherung verboten.
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