Haltung der Religionen zur Kremation

Katholische Kirche: freie Wahl
Der katholischen Kirche war die Feuerbestattung anfänglich nicht genehm. Der Vatikan erklärte 1886 die Kremation als unzulässig und mit den Lehren der katholischen Kirche für unvereinbar. Mit dem Dekret vom 8. Mai 1963 erlaubte das Heilige Offizium in Rom den Katholiken die Kremation, was der Papst zwei Monate später bestätigte. Das Irdische zerfalle zu Erde, Staub und Asche. Die Auferstehung werde von diesem Zerfall nicht berührt. Sie sei Neuschöpfung und Durchbruch zu neuem Leben. Mit der Erkenntnis, dass die Auferstehungshoffung nicht an die Erdbestattung gebunden ist, öffnete sich die römisch-katholische Kirche der Kremation. Seit dem II. Vatikanischen Konzil können Katholiken zwischen der Erdbestattung und der Feuerbestattung frei wählen.

Evangelisch-reformierte Kirche: die Kremation überwiegt
Bei der evangelisch-reformierten Kirche besteht kein grundsätzlicher Unterschied zwischen Erd- und Feuerbestattung.

Christkatholische Kirche: kennt keine religiösen Vorschriften
Orthodoxe Kirche: respektiert den Willen der Angehörigen
Judentum: Erdbestattung mit unbegrenzter Dauer
Islam: Verbrennung ist untersagt
Jehovas Zeugen: Erd- und Feuerbestattung möglich
Hinduismus: es muss kremiert werden
Buddhismus: richtet sich nach den örtlichen Begebenheiten

Als Mitglied sind Sie und Ihre Angehörigen vor übersetzten Kosten im Todesfall geschützt.

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Kremationsverein Luzern
6002 Luzern
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