Die ersten Bemühungen unseres Vereins, dass der Hauptanteil der Kremationskosten von der Stadt Luzern übernommen werden soll, gehen ins Jahr 1932 zurück. Es bedurfte vieler Eingaben und den persönlichen Einsatz bei Politikern, um das Ziel zu erreichen. Ab dem 1. April 1967 stellte die Friedhofsverwaltung für die unentgeltliche Beisetzung der Aschenurne einen Urnenhain ausserhalb des Kremationsfriedhofes zur Verfügung. Die langjährigen Bemühungen brachten erst 1969 den Erfolg. Mit dem Stadtratsbeschluss vom 14. März 1969 wurden die Einäscherungskosten von der Stadt Luzern ganz übernommen. Damit war für die in der Stadt Luzern wohnhaften Personen die Gleichstellung der Feuerbestattung mit der Erdbestattung erreicht. Diesem Beispiel folgten viele Gemeinden in der Agglomeration und in der Zentralschweiz. Der überwiegende Anteil der Verstorbenen wird heute im Gemeinschaftsgrab oder in Urnengräbern beigesetzt. Der Verein hat sich jahrzehntelang mit Erfolg für die Förderung der Kremation eingesetzt. Dieses Ziel wurde damit weitgehend erreicht. In vielen Gemeinden wurden auf den Friedhöfen mit der zunehmenden Kremation Platz- und Umweltprobleme gelöst. So konnte die Stadt Luzern 1969 auf den kostspieligen Vollausbau des Talfriedhofes verzichten. Dank unserem Einsatz verringerte sich der Aufwand der Friedhofsverwaltungen massiv, denn ein Urnengrab benötigt nur ein Drittel an Platz und nur noch 10% Arbeit für den Aushub verglichen mit der Erdbestattung. Nun sehen die Gemeinden den Sinn dieser Förderungsmassnahme nicht mehr. Der grassierenden Sparwut der Politiker fallen die wegweisenden kulturpolitischen Entscheide der Sechziger und Siebziger Jahre zum Opfer. In verschiedenen Gemeinden ist dies bereits erfolgt. Meist akzeptieren Einwohnerräte und Bürger diesen Abbau.
Die Beispiele in der Stadt Luzern in den Jahren 1999, 2008 und 2010 beweisen, dass sich der Einsatz gegen die Erhebung von Bestattungskosten lohnen kann. Die Ankündigung des Stadtrates, für Personen mit Wohnsitz in Luzern Bestattungsgebühren zu erheben, hatte den Vorstand bewogen, politisch aktiv zu werden. Erfolgreich konnten wir die Mitglieder der vorberatenden Kommission des Grossen Stadtrates informieren und schon vor der Beratung im Rat eine Anpassung in unserem Sinne einbringen. Den neuen Reglementen fehlte eine ganzheitliche Würdigung des heutigen Aufwandes sowie eine Kosten-Nutzen-Strategie. Es war abzusehen, dass dieses ungenügend vorbereitete Reglement keinen Erfolg haben konnte, nachdem auch aus der Bevölkerung Widerstand zu vernehmen war. Der Stadtrat hat dann mit dem Beschluss vom 25. März 1999 diese spezielle Gebühr rückgängig gemacht.
Im November 2008 hat die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Stadtrates nach eingehender Diskussion mehrheitlich beschlossen, dass eine einfache Bestattung nicht gebührenpflichtig werden soll. Der Entwurf des Reglements über das Bestattungs- und Friedhofswesen wurde zur Überarbeitung an den Stadtrat zurückgewiesen. Die Stadt verzichtet damit auf gut 700'000 Franken Entlastung im Budget und würdigt die Tatsache, dass die Bürger ein Leben lang Steuern bezahlt haben.
Auch im Jahr 2010 wurden neue Gebühren und Benachteiligung der Kremation erfolgreich abgewendet. Die Stadt Luzern orientiert sich an der ehemaligen Gebührenordnung von Littau und will den Bürgern, die ein Leben lang Steuern bezahlt haben, jährlich rund 700 000 Franken Bestattungsgebühren abnehmen. Verglichen mit der Erdbestattung verursacht ein Urnengrab nur 10 % Arbeit und beansprucht nur 1/3 der Fläche. In seinem Bericht kommt der Stadtrat ohne Verwaltungs- und Platzaufwand auf Fr. 2'300 effektive Kosten für eine Erdbestattung und Fr. 850 für eine Urnenbeisetzung. Unverständlich ist, dass neu die Gebühren für ein Urnengrab höher sein sollten, als eine Erdbestattung und für eine Beisetzung im Gemeinschaftsgrab 45 Prozent mehr verlangt wird, als für eine Erdbestattung mit 20 Jahren Grabesruhe. Schon im Jahr 2008 wurde die Gebührenerhöhung in der Kommission des Grossen Stadtrates abgelehnt. Es ist schwer verständlich, warum der Stadtrat wieder einen ähnlichen Vorschlag unterbreitet, der die Kremation klar benachteiligt.
Wir haben uns auch im Jahr 2010 bei Mitgliedern der Geschäftsprüfungskommission erfolgreich für das Beibehalten der kostenlosen Bestattung eingesetzt. Der Stadtrat hat dann einen Rückzieher gemacht und die Einführung sistiert.
Ab 2014 werden auf den Luzerner Friedhöfen Bestattungen etwas kosten.
Die Einführung von Bestattungsgebühren ist im 4-Millionen-Sparpaket der Stadt vorgesehen. Aus der Sicht des Vereins kommen Gebühren nur in Frage, wenn minimale Grundleistungen wie Kremation und Gemeinschaftsgrab kostenlos bleiben. Auf jeden Fall müssten Gebühren den Verfassungs- und Rechtsgrundsatz der Verhältnismässigkeit erfüllen. Die Feuerbestattung darf nicht wie bei den oben erwähnten Versuchen krass benachteiligt werden. Dank der Kremation konnte die Stadt Luzern in den letzten Jahrzehnten auf den kostenaufwändigen Ausbau der Friedhoffläche verzichten. Das war nur möglich, weil der Anteil der Kremationen von 23 Prozent im Jahr 1967 bis heute auf 88 Prozent angestiegen ist und in der gleichen Zeit über 50 Prozent der Beisetzungen im Gemeinschaftsgrab oder im Grab der Einsamen gewünscht werden.
Auf den 1. Januar 2014 wird die Stadt Luzern Bestattungsgebühren erheben.
Am 16. Mai 2013 beschloss der Grosse Stadtrat diese Reglementsänderung:
Die Reihen-Urnenbestatungen und Reihen-Erdbestattungen bleiben gratis. Urnenbeisetzungen
Die Kosten für Kremationen werden wie bisher von der Stadt übernommen.
Fr. 400.- kostet die Beisetzung im Urnenfamiliengrab und Privatgrab,
Fr. 350.- im Gemeinschaftsgrab ohne Namensnennung.
Folgende Angebote sind neu:
Das Gemeinschaftsgrab mit Namensnennung für Fr. 500.- sowie Baumgräber ohne
Namensnennung und Eichenwaldgräber mit Namensnennung für jeweils Fr. 400.-.
Die Stadt hat die von unserem Verein gewünschten Nutzungserweiterungen in der Friedhofkultur für eine breitere Öffentlichkeit möglich gemacht. In den letzten Jahren gingen 130 bis 170 Urnen nach der Kremation auswärts. Wo die Aschen dieser Urnen beigesetzt wurden ist völlig offen. Mit den alternativen Bestattungsformen auf den städtischen Friedhöfen kann den verbreiteten privaten und kommerziellen Angeboten von Naturbestattungen aus der Sicht des Kremationsvereins eine faire Alternative angeboten werden.
Erdbestattungen
Fr. 800.- kostet das Privatgrab oder Gemeinschaftsgrab ohne Namensnennung.
Das Gemeinschaftsgrab ohne Namensnennung ist ein neues Angebot.
ps) Bei Privatgrabstätten kommen die Kosten für den Grabplatz dazu.
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- Die Umfrage zum Ort der letzten Ruhe siehe unter Aktuell.
Kremationsverein Luzern
6002 Luzern
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